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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma United Salon Technologies GmbH, nachfolgend UST genannt

1. Allgemeines
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote von UST erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von UST im Einzelfall schriftlich
bestätigt wurden. Die Gültigkeit der übrigen Bedingungen wird dadurch nicht berührt.

2. Vertragsabschluss
2.1 Bestellungen sind für UST nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt sind und UST nicht binnen eines
Monats seit Erteilung widersprochen hat.
2.2 Alle von UST nicht zu vertretenden Umstände – z.B. höhere Gewalt – die der Erfüllung eines Auftrages
entgegenstehen, berechtigen UST, Lieferfristen zu überschreiten oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein
Anspruch auf Schadenersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.

3. Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf preisgünstigem Frachtweg. Eillieferungen erfolgen nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Käufers.
3.2 Die Kosten für Fracht und Verpackung gehen
3.2. 1 bei Lieferung durch Dritte (Post, Bahn, Spedition usw.) dann zu Lasten des Käufers, wenn der Rechnungs-
Nettowert € 50,– nicht übersteigt;
3.2. 2 bei Eillieferungen durch Dritte (Post, Bahn, Spedition usw.) immer zu Lasten des Käufers.
3.3 Bei Nachnahmelieferungen gehen
3.3. 1 die Nachnahmegebühren und
3.3. 2 die Gebühren für die Zahlungsanweisung zu Lasten des Käufers.
3.4 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
3.5 Lieferfristen sind nur insoweit verbindlich als sie von UST schriftlich bestätigt worden sind.

4. Gewährleistung
4.1 UST leistet Gewähr für die Verwendung einwandfreier Rohstoffe und sorgfältige Verarbeitung.
4.2 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist diese UST unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang des Liefergegenstandes – anzuzeigen.
4.3 UST leistet dem Kunden Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistung
beginnt mit der Übergabe des Artikels. Der Zeitpunkt der Übergabe ist durch Vorlage des Kaufbelegs wie
Kassenzettel, Rechnung, Lieferschein oder Ähnliches nachzuweisen. Wir stehen Ihnen dafür ein, das Gerät
nach unserer Wahl zu reparieren oder durch ein anderes fehlerfreies zu ersetzen.
4.4 Mängel, die durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung, sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, werden von der Gewährleistung nicht erfasst. Das
Gleiche gilt für Mängel, die infolge normaler Abnutzung an Verschleißteilen auftreten (z.B. an Scherfolien,
Antriebskomponenten, Schneidsätzen etc.)
4.5 Durch die Erbringung von Gewährleistungen tritt keine Verlängerung der Gewährleistungszeit ein.

5. Zahlungen
5.1 Sofern im Einzelfall keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind Zahlungen von
Käufern wie folgt zu leisten:
5.1 1 Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto.
5.1. 2 Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.
5.1. 3 Schleifarbeiten sind Lohnarbeiten. Zahlbar sofort ohne Abzug.
5.2 Zahlungen mit Wechseln und/oder Schecks werden vorbehaltlich der Einlösung erfüllungshalber angenommen.
5.3 Zahlungen sind erst dann erfüllt, wenn sie auf einem Konto von UST vorbehaltlos gutgeschrieben sind.
5.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist UST berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen –
mindestens jedoch in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank – vom
Rechnungsbetrag zu berechnen.
5.5 Abzüge für Porto, Fracht und Verpackung werden von UST nicht anerkannt.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle Waren bleiben das Eigentum von UST, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und Spesen bezahlt ist
oder solange noch Ansprüche an den Käufer bestehen.
6.2 Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln, etwa
erforderliche Reparaturen ausführen zu lassen und den Eigentumsvorbehalt von UST nicht zu gefährden.
6.3 Wohnungsänderungen müssen UST unverzüglich mitgeteilt werden. Dasselbe gilt, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
durchgeführt werden oder zu erwarten sind, die das Vorbehalts-Eigentum betreffen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten etwaiger Freigabeklagen zu tragen.
6.4 Waren, die zum Wiederverkauf bestimmt sind, darf der Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung
an UST ab.
6.5 Der Käufer verpflichtet sich, UST alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für
die Einziehung der Kaufpreisforderung notwendig sind.

7. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen UST als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftverbindung
mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechselund Scheckforderungen, ist der Sitz des Verkäufers. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9. Sonstiges
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs anfallenden personenbezogenen
Daten des Käufers im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden.